Was ist das?
Am 14.04.2016 wurden bereits vom Parlament mit der Datenschutz-Grundverordnung die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weltweit vereinheitlicht.
Obwohl seit der Verordnung 2 Jahre vergangen sind und die Bestimmungen der DSGVO ab 25.05.2018 gelten, sind seit letztem Monat viele Menschen, insbesondere Wirtschaftsteilnehmer, in Panik und ahnungslos welche Auswirkungen diese in Zukunft wohl mit sich bringen. Das einzige was sicher ist, ist die hohe Geldstrafe, die droht, falls die Datenanwendung nicht an die neue Rechtslage angepasst wird (Strafe kann bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Konzernumsatzes sein).
Wer ist betroffen?
Die DSGVO trifft insbesondere alle Wirtschaftsteilnehmer, sprich Personen, Unternehmen, Behörden, Vereine, etc., wobei die privaten und familiären Tätigkeiten eine Ausnahme darstellen.
Besonders die kleineren und mittleren Unternehmen ohne hauseigenen Juristen werden vor große Herausforderungen gestellt, da es sich um ein breites Betätigungsfeld handelt: die IT ist betroffen, gleichzeitig auch die interne Fortbildung der Mitarbeiter, sowie juristische Rahmenbedingungen, in welchen personenbezogene Daten von Kunden verarbeitet werden.
Ziele?
Das Ziel der Verordnung ist es, ein harmonisiertes Regelwerk für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durchzusetzen, vor allem weil in den letzten Jahren die Cyberkriminalität sehr stark gestiegen ist und über 70% aller Datenschutzvorfälle durch menschliches Versagen entstehen.
Begriffserklärung
Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die direkt oder indirekt einer natürlichen Person zugeordnet werden können (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten, Marketing, Buchhaltung, Kundendaten,…).
Sensible Daten: Alle personenbezogenen Informationen, die als besondere Datenkategorie (gesundheitlich, sexuell, religiös, Fingerabdruck, Irisscan, Krankengeschichte, …) oder strafrechtlich relevante Informationen bezeichnet werden.
Betroffene: Diejenigen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden – sprich alle natürlichen Personen.
Verantwortliche: Diejenigen, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden.
Welche Rechte haben die Betroffenen?
- Informationspflicht: Betroffene müssen über die Details der Datenverarbeitung und ihre Rechte informiert werden (wer, was, wann, wie, wo, wieso)
- Auskunftsrecht: welche Daten werden gespeichert und verarbeitet? Eine Auskunft muss innerhalb eines Monats erfolgen!
- Recht auf Berichtigung: um falsche Auswertungen zu vermeiden
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragung: Daten auf Verlangen an andere Dienstleister und Serviceanbieter weitergeben.
- Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der Daten kann untersagt werden.
Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen: Prozesse
Die Rechte der Betroffenen, von denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen in vorgegebener Art und Zeit erfüllt. Zur Einhaltung müssen im Unternehmen Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert werden, da ein Fehlverhalten leicht zu Anzeigen und damit verbundenen Strafen führen kann. - Technische Maßnahmen: Löschung
Die Umsetzung der definierten Löschfristen für personenbezogene Daten muss abhängig vom Auslösezeitpunkt durchgeführt werden können. Dabei gilt es, auch Abhängigkeiten anderer Löschfristen in Betracht zu ziehen. - Technische Maßnahmen: Einschränkung der Verarbeitung
Einzelne Datensätze müssen bei Bedarf von der Verarbeitung ausgesetzt werden können.
Quelle:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Checkliste.html
Verfasst von: Szekely Beatrix
https://www.youtube.com/watch?v=bPS3ojekcKw