Datenschutz: Rechte und Pflichten

Allgemein:

Datenschutz – der Schutz von „personenbezogenen Daten“ und der Schutz der Privatsphäre -ist in Österreich gesetzlich geregelt und zählt sogar als Grundrecht jedes Menschen.

Verwendung von Daten:

Sensible Daten: Dazu gehören die ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder das Sexualleben. Die Verwendung der sensiblen Daten ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – z.B., wenn man diese selbst veröffentlicht.

Nicht-sensible Daten: Diese sind auch personenbezogenen. Es handelt sich dabei um Daten wie Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Beruf, etc. Diese dürfen verwendet werden, wenn es per Gesetz erlaubt ist, wenn man der Verwendung zustimmt, wenn lebenswichtige Interessen dies erfordern (Ortung) oder wenn überwiegende berechtigte Interessen eines Dritten vorliegen.

Rechte:

Informationen über den Datenverwender:  Man hat das Recht, zu erfahren, welche Daten gespeichert werden und wie sie verwendet werden, bevor man diese preisgibt.

Auskunftsrecht: Man hat auch ohne bestimmten Anlass das Recht, bei einem Datenverwender zu erfragen, welche Daten gespeichert wurden, woher sie bezogen wurden und an wen sie weitergegeben wurden.

Richtigstellung und Löschung: Es ist natürlich auch wichtig, dass keine falschen Daten verwendet werden. Man kann immer verlangen, dass Daten richtiggestellt oder gelöscht werden.

Widerspruch: Man kann einem Datenverwender jederzeit untersagen, Daten weiterzuverwenden oder weiterzugeben, außer die Verwendung ist gesetzlich vorgesehen (Verarbeitungen im Grundbuch oder Polizeiakten).

Wurden Daten missbräuchlich verwendet oder veröffentlicht, hat man in der Regel einen Anspruch auf Schadenersatz.

 

Quelle:

Online abrufbar unter: https://www.saferinternet.at/fileadmin/files/Materialien_02_2011/Schulmaterial_Schutz_der_Privatsphaere_im_Internet.pdf (Stand: 06.05.2018)

Saferinternet.at: https://www.saferinternet.at/

Verfasst von: Patricia Kallinger

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