Wer nichts kopiert und versucht jeden Text mit eigenen Worten wiederzugeben, hat schon mal keine Probleme mit jeglichen urheberrechtlichen Verletzungen. Doch oft ist es einfach nützlicher, etwas zu übernehmen und wenn man dies gewissenhaft tut und einige Regeln beachtet, hat das Übernehmen von fremden Material auch keine negativen Folgen.
Die Regeln, welche einzuhalten sind, hängen davon ab, wofür ich das Material brauche. Privater oder öffentlicher Gebrauch? Sobald sie etwas Übernommenes veröffentlichen, machen sie sich strafbar, wenn sie nicht vorher die Zustimmung des Urhebers eingeholt haben. Wenn sie keine Zustimmung erhalten, sind sie zur Veröffentlichung des Übernommenen (z.B. hochladen im Internet) nicht befugt. Das Urheberrecht ist nur dann aufgehoben, wenn der Urheber länger als 70 Jahre tot ist, sowie alle geschichtlichen Hintergründe ebenfalls nicht unter das Urheberrecht fallen.
Unter urheberrechtlichen Schutz stehen folgende Werkarten: Texte, Musik, Fotos, Computerprogramme, Datenbanken, Filme, Werke der bildenden Kunst, Wissenschaftliche Werke, Multimediawerke, hingegen Ideen oder Konzepte nicht.
Meiner Meinung nach sollte man immer abschätzen, wann es wirklich sinnvoll ist etwas eins zu eins zu übernehmen. Vor allem wenn es darum geht etwas für die Schüler zu reserchieren. Oft ist man zu bequem und übernimmt gewisse Materialen nur mehr, obwohl man sie selbst noch für die Kinder verbessern könnte!
Hier findet man noch alle möglichen Informationen zum Thema „Urheberrecht im Unterricht“.
Weitere Quelle: http://moodle.phwien.ac.at/pluginfile.php/23534/mod_resource/content/0/rechtliches/regeln_hompage.pdf
Autor: Elisabeth Kiolbasa