DSGVO – Wie beeinflusst mich das als Lehrperson?

Das Grundrecht auf Datenschutz gibt an, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Dies ist in der österreichischen Verfassung geregelt. Falls diese Voraussetzungen nicht vorliegen, spricht man von Datenschutzverletzung.

Das Handbuch „Datenschutz für die digitale Schülerverwaltung“ zeigt, dass besonders in der Schule auf Datenschutz zu achten ist und die Schulleitung verpflichtet ist das Grundrecht auf Datenschutz zu gewährleisten. Dies bezieht sich auf SchülerInnen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen im Bereich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung und auch Löschung.

Auch Klassenbücher müssen mit Berücksichtigung von Datenschutz geführt werden. Gemäß § 77 SchuG sind Klassenbücher für jede Klasse zur Dokumentation verpflichtend. In diesem stehen das Schuljahr, die Klasse und die Eckdaten der Schule. Die Namen der Schülerinnen und Schülern und der unterrichtenden Lehrperson sind auch vermerkt. Zusätzlich beinhalten Klassenbücher den Stundenplan, wichtige Termine und natürlich die Dokumentation des Unterrichts. Das Fernbleiben von Schülerinnen und Schüler wird auch notiert.

„Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) dürfen nur dann im Klassenbuch vermerkt werden, wenn deren Dokumentation ein erhebliches öffentliches Interesse darstellt. „

Im Artikel von Fabian Sommavilla wird beschrieben, worauf Lehrpersonen bei der 2018 eingeführte Datenschutzgrundverordnung an den Schulen achten müssen.

Der korrekte Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten ist besonders im Lehrberuf von großer Bedeutung. Besonders durch die Digitalisierung verlieren Lehrpersonen öfters den Überblick über den Datenschutz von Erziehungsberechtigten, Schulkindern oder sogar den eigenen.

Aber wie erfahre ich als Lehrperson mehr über Datenschutz und wo kann ich mir Hilfe holen?

Wie auch vor der DSGVO ist der/die jeweilige Schulleiter/in für den Umgang verantwortlich. Es gibt außerdem noch Datenschutzbeauftragte in der Bildungsdirektion.

Links zu Youtube-Videos:

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/ds.html

2 thoughts on “DSGVO – Wie beeinflusst mich das als Lehrperson?”

  1. Ich finde das Thema des Blogs sehr interessant und ihr habt es gut geschafft dieses breite Thema auf das wesentliche zu reduzieren. Mir gefällt es sehr gut, dass ihr auch Videos unterlegt habt, die ebenfalls sehr kurz das Wichtigste zusammenfassen.

  2. Euer Blog und Podcast sind sehr interessant! Vor allem auch in der Corona – Zeit ist mir auch in der Praxis aufgefallen, wie schwer es oftmals ist den Datenschutz als Lehrperson einzuhalten. Werden beispielsweise Arbeitsblätter erstellt oder für die SuS etwas online hochgeladen, dürfte man eigentlich kein Bild oder dergleichen hinzufügen (lt. meiner Praxisbetreuerin). Was in weiterer Folge nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Die Corona – Zeit war hoffentlich eine Ausnahmesituation, denn ich denke, dass vor allem die Arbeit der Lehrpersonen dadurch enorm erschwert wird (vor allem bezüglich Datenschutz und dergleichen).

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