Datenschutz- Überwachung im Bildungssystem

Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Datenschutz kann man aus verschiedenen Richtungen betrachten, je nach Betrachtungsweise entstehen unterschiedliche Definitionen. Unter anderem Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre.

Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz soll der in der zunehmend digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und der Entstehung von Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.

Datenschutzgesetz Österreich

Rechtsgrundlage für den Datenschutz ist in Österreich das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), die Datenschutzbehörde kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes.

Das Datenschutzgesetz regelt gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung den Schutz personenbezogener Daten in Österreich (E-Mail-Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer). Diese oder ähnliche Angaben dürfen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nur in speziellen Fällen weitergegeben werden. Die Datenschutzkommission ist durch dieses Gesetz eingerichtet.

Österreich war einer der ersten europäischen Staaten mit einer eigenen Behörde für den Datenschutz. Mit diesem wurde auch die Datenschutzkommission geschaffen (seit 2012 Datenschutzbehörde, DSB).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz NEU seit 25. Mai 2018

Die neuen Datenschutzbestimmungen gelten sein 25. Mai 2018 für alle Unternehmen, die in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten verarbeiten oder über die Zwecke und Mittel solcher Daten entscheiden, egal wie groß das Unternehmen ist.

Neuerungen:

  • Verstärkte Eigenverantwortung von Unternehmen durch Regelung u.a. folgender Pflichten:
  • Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (sogenanntes „Datenverarbeitungsverzeichnis“)
  • Maßnahmenzum Schutz personenbezogener Daten (z.B. Verschlüsselung der Daten)
  • Zahlreiche Informationspflichten
  • Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten(in bestimmten Fällen, z.B. bei umfangreicher Verarbeitung „sensibler Daten“ als Kerntätigkeit des Unternehmens)
  • Datenschutz-Folgenabschätzungbei Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
  • Ausführliche Informationen zum Thema „Pflichten von Unternehmen“ finden sich auf USP.gv.at.
  • Umfassende Rechte von Betroffenen(Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht etc.)
  • Androhung sehr hoher Strafen bei Verstößen(Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist)

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/436/Seite.4360000.html

MedienpädagogInnen warnen vor Überwachung im Bildungssystem

Quelle: (https://www.medienimpulse.at/articles/view/861?navi=1)

Verfasst von: Franziska Spiegelfeld, Marlen Friedrich, Julia Döberl, Alexander Domnanovits, Anna- Lena Perlinger

3 thoughts on “Datenschutz- Überwachung im Bildungssystem”

  1. Ich finde, dass das ein guter Beitrag ist, um einen genaueren Einblick in das Thema Datenschutz zu erlangen. Es ist eine gut verständliche allgemeine Begriffserklärung zum Beginn des Artikels, die es einfacher macht, sich mit dieser komplexen Thematik zu beschäftigen. Besonders, wenn es dann um Österreich und die genauen Punkte aus dem neuen Datenschutzgesetz 2018 geht.
    Auch den Teil zum Datenschutz im Bildungssystem fand ich sehr aufschlussreich.
    Obwohl manche Punkte davon neu für mich waren, habe ich das Gefühl, jetzt mehr über die Thematik zu wissen.

  2. Die Inputs eurer Präsentation waren aktuell und jeder konnte damit etwas anfangen. Besonders gut haben mir die Auszüge aus den sozialen Netzwerken gefallen. Wir erhielten eine gute Einsicht, wie unsere Daten weitergenützt werden können, beim Download bestimmter Apps.
    Außerdem kann man durch diesen Eintrag einen Einblick in die DSGVO gewinnen.

  3. Ich finde, dass Datenschutz vor allem in der Schule von großer Bedeutung ist! Beim Lesen eures Beitrags war ich etwas geschockt, dass es bereits Instanzen gibt, die versuchen staatliche Überwachung und Kontrolle auch in Schulen zu verstärken. Die Digitalisierung der Schulen, sollte mit Vorsicht betrachtet werden. Ich selbst bin sehr froh, dass meine Schullaufbahn bisher keinen negativen Einfluss auf mein jetziges Leben hat. Würden alle meine Erfolge und Misserfolge genau dokumentiert und zugänglich für andere sein, so würde mir dies vielleicht Schwierigkeiten bereiten. Das Lernen in der Schule bedeutet, meiner Meinung nach, schon jetzt viel Druck für die Kinder, es wäre sehr belastend, wenn die Kinder wüssten, dass ihr gesamter Lernfortschritt dokumentiert und gespeichert wird. Ich persönlich finde, dass die gesammelten Informationen nur sehr wenigen Personen (wie etwa den Lehrer/innen und den Eltern) zugänglich sein dürfen.

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