„Auch die Veröffentlichung von Schüler-/Studentendaten bedarf der Zustimmung durch den Betroffenen – bei minderjährigen Schülern kann diese Zustimmung ersatzweise durch die Erziehungsberechtigten erfolgen – Schülerfotos unterliegen zusätzlich Urheberrechtsbeschränkungen – Erleichterte Kommunikation ist kein ausreichender Grund zur Veröffentlichung persönlicher Daten und Bilder “ (siehe ARGE Daten http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=35049aac
von: Hannah Mühlhofer, Julia Teubel, Monika Reithmayr