In diesem Blog widmen wir uns nun der Frage, wie es bei Alexa mit unseren Daten aussieht. Tauschen wir mit dieser netten, privaten, intelligenten Sprachassistentin unsere Privatsphäre gegen Bequemlichkeit? Hängen wir uns mit ihr ein Damoklesschwert ins Haus? Ist unter dem Deckmantel des „ach so tollen Helferleins“ eigentlich eine kleine Spionin versteckt? Ist die liebe Alexa womöglich eine Wölfin im Schafspelz?
Wir begannen mit unserer Recherche bei der Quelle: Amazon. Uns hat es interessiert, welches Statement dazu der Großkonzern in die Öffentlichkeit trägt. Folgendes können wir nun von der Internetseite von Amazon zusammenfassen:
Amazon gehe gewissenhaft und sorgfältig mit persönlichen Informationen um, dies jedoch in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen von Amazon. Einmal in diese Datenschutzerklärung zu sehen, ist bestimmt nicht nur für Alexa-Inhaber/innen interessant – auch gewöhnliche Amazon-Kunden könnten hier einen „Aha-Moment“ erleben. In Bezug auf Alexa finden sich hier folgende konkrete Anführungen:
- Bei der Frage für welchen Zweck persönliche Informationen verarbeitet werden, führt Amazon den Punkt „Bereitstellung von Sprachdiensten“ an: Wenn Sprachdienste genutzt werden, werden die Spracheingabe und andere persönliche Informationen verarbeitet.
- Bei der Frage ob persönliche Informationen weitergegeben werden wird der Punkt „Transaktionen mit Dritten“ erläutert. So können sogenannte „Skills“ von Drittanbietern über den Alexa-Sprachdienst aktiviert werden.
- Bei den „Beispielen erhobener Informationen“ wird Alexa bei Punkt fünf erwähnt – Kund/innen stellen Amazon Informationen zur Verfügung, wenn mit Alexa gesprochen oder „anderweitig interagiert“ wird. Konkret wird es weiter unten: durch das Sprechen und die Interaktion mit Alexa werden Amazon Sprachaufzeichnungen zur Verfügung gestellt.
- Auch erhält Amazon Informationen aus anderen Quellen und bei Alexa handelt es sich dabei um Informationen anderer Geräte und Dienste, die mit ihr verbunden sind.
Und wie lange werden persönliche Informationen allgemein gespeichert? Nun ja: „so lange wie dies erforderlich ist, um die in der Datenschutzerklärung beschrieben Zwecke zu erfüllen usw.…“ – alles klar!
Nun zurück zur konkreten Seite über Alexa:
Bei einer unbeabsichtigten Aktivierung bei der ein anderes Wort oder akustisches Signal als Aktivierungswort interpretiert wird, folgt logischerweise eine unbeabsichtigte Sprachaufzeichnung und Weiterleitung an den Server – dieser Vorgang wird jedoch laut Amazon durch ein sicht- oder hörbares Zeichen signalisiert. Alle Sprachaufzeichnungen, einschließlich der unbeabsichtigten, könnten dann im Verlauf der Alexa-App überprüft und gelöscht werden. Auch können die Mikrofone gezielt ausgeschaltet werden, wodurch eine Sprachaufzeichnung nicht mehr möglich sei. Des Weiteren wird ausführlich beschrieben, wie Sprachaufzeichnungen verwaltet, überprüft und gelöscht werden können, sowie die daraus resultierenden „Konsequenzen“. Das Löschen der Sprachaufzeichnungen wirke sich auf das vielerwähnte „Alexa-Erlebnis“ aus. Allgemein bekommt man beim Durchlesen der Seite in wohl dosierten Portionen immer wieder das Gefühl vermittelt, diese ganze Sache mit der Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten sei eigentlich nur um „das persönliche Erlebnis, die Dienste, die Anpassung an persönliche Wünsche und Vorlieben“ zu maximieren. Nun denn.
Jedoch schwebt da nicht vielleicht doch ein Damoklesschwert über unseren Köpfen?
Alexa ist was das Thema Datenschutz betrifft doch recht umstritten. So lesen sich oftmals folgende Vorwürfe: Alexa lausche, Alexa sei eine Wanze, Alexa spioniert, Alexa gibt Privatgespräche weiter.
Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass durch die eingangs erwähnte „unbeabsichtigte Aktivierung“ auch Gespräche aufgezeichnet werden könnten, welche nicht unbedingt für andere Ohren gedacht sind und sensible, private Informationen enthalten. Zwar kann man die Sprachaufzeichnungen löschen, jedoch stellt sich die Frage wie viele Menschen dies in Wahrheit tun, vor allem wenn sie nicht merken, dass „unbeabsichtigt“ aufgezeichnet wird. Laut diesem Beitrag auf GoogleWatchBlog, bekommen Amazon-Mitarbeiter täglich eine Vielzahl von auszuwertenden Sprachaufzeichnungen, welche auch verschriftlicht werden, auf denen nicht gerade wenige Privatgespräche zu hören sind.
Hier zu einem weiteren Vorwurf: Alexa sei Beweismittellieferantin
In den USA geschah dies bereits bei folgendem Fall: Nach einem Mord wollten die Ermittler an die Alexa-Aufzeichnungen des Beschuldigten. Amazon verweigerte dies zuerst, erst nachdem der Beschuldigte selbst einwilligte wurden die Daten freigegeben. In Europa gibt es anscheinend schon Bestrebungen (oder gibt es bereits begrenzte Befugnisse?), dass Sicherheitsbehörden Daten von Alexa als Beweise für Ermittlungen nutzen. Folgendes Video der Tagesschau in Deutschland zeigt eine aufschlussreiche Diskussion zu dieser Thematik:
Nun, es bleibt wohl jedem selbst überlassen sich ein Bild darüber zu machen. Was Alexa zu dem Thema zu sagen hat erfährt ihr in unserem Podcast.
Quellen:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=GA7E98TJFEJLYSFR
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3312401
https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-alltag/alexa-datenschutz-sprachassistenten/
https://www.tagesschau.de/inland/sprachassistent-beweismittel-101.html