Copyright-Handbuch für Lehrer

Viele Lehrer fertigen von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien an und verteilen sie an die Schüler; auch mit der Vorführung von Filmen sowie dem Abspielen von CDs gestalten sie den Unterricht.  Vorsicht: Lehrer müssen sich wie alle anderen Personen an die Regeln des Urheberrechts halten.

Manche Pädagogen glauben, für den guten Zweck der Bildung könnten sie sämtliche Medien bedenkenlos vervielfältigen und uneingeschränkt Video- und Tonaufnahmen präsentieren. Das stimmt aber nicht, sie müssen ebenfalls das Urheberrecht beachten.

Lehrer dürfen von den sogenannten grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik nur Kopien anfertigen, wenn es sie seit mindestens zwei Jahren nicht mehr käuflich zu erwerben gibt.

Liberaler zeigt sich der Gesetzgeber bei Texten, zum Beispiel bei Büchern. Pädagogen dürfen kopieren, wenn diese Teile höchstens 12% des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen. Brauchen sie für den Unterricht längere Textausschnitte, müssen sie das Buch kaufen. Vom Hochladen von Texten auf frei zugängliche Homepages sollten Lehrer Abstand nehmen, das gilt auch für Schulbücher und Aufgabenhefte. Das kann auch bei kürzeren Ausschnitten hohe Strafen nach sich ziehen, die auch ein Anwalt nicht abwehren kann.

Bei der Aufführung von Filmen handelt es sich dagegen um eine Grauzone, es mangelt an eindeutigen Bestimmungen sowie an einer genaueren Rechtsprechung. Auf der sicheren Seite befinden sich Lehrer nur, wenn sie ein von der Schule erworbenes Werk verwenden. Dieses hat die Schule explizit für diesen Zweck gekauft, Probleme können nicht entstehen. Das sieht anders aus, wenn Lehrer eigene Filme in die Schule mitbringen. Grundsätzlich darf jeder Filme zeigen, sofern dies im nicht-öffentlichen Rahmen vor miteinander verbundenen Personen stattfindet.

Verletzungen des Urheberrechts können Lehrern und Schulen teuer zu stehen kommen. Deswegen sollten sie die klaren Bestimmungen zum Beispiel bei Büchern und Noten befolgen. Es ist von größter Bedeutung sich mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen, es sind nur ein paar Klicks notwendig und schon kann die Falle zuschnappen.

Quellen:Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen (LMZ Baden-Würtemberg: Urheberrecht in der Schule ->  http://tinyurl.com/2x2gtk  (Aufgerufen am 24.1.2015 um 16:21)

Rainer Fankhauser, Walter Olensky, Urheberrecht und Schule -> http://tinyurl.com/27m5jd  (Aufgerufen am 24.1.2015 um 16:30)

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