Datenschutz – Was ist darunter zu verstehen?

Datenschutz – Was ist das?
Dieser Begriff ist erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aufgekommen. Darunter verstand man zunächst die Datensicherung als Schutz vor dem Verlust, einer Veränderung, Diebstahl etc. Im Jahr 1970 kamen neben diesem Verständnis persönlichkeitsrechtliche Überlegungen auf. Je nach Auffassung des Begriffs, kann er nun anders interpretiert werden. Zu diesen Interpretationsauffassungen gehören, Datenschutz als:

  • Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung,
  • Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung,
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und
  • Schutz der Privatsphäre.

Der Datenschutz dient dazu, die Machtungleichheit zwischen Einzelpersonen und Organisationen zu regeln. Er soll Schutz bieten wider eine vernetzte Informationsgesellschaft mit dem Hang zum gläsernen Menschen, staatlicher Überwachungsmaßnahmen sowie Datenmonopolen von Privatunternehmen. (vgl. wikipedia 2017)

Datenschutz in Österreich
In Österreich gilt Datenschutz als „Anspruch auf Geheimhaltung von personenbezogenen Daten“. (wikipedia 2017). Demnach sollte jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden können, wem er wann welche Daten zugänglich machen möchte. Festgelegt wurde dies im Datenschutzgesetz 2000 Unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ werden jene verstanden, mithilfe derer auf eine bestimmte Person geschlossen werden kann. Unter einem besonderen Schutz fallen sensible Daten wie beispielsweise die Gesundheit oder politische Einstellungen. Im österreichischen Rechtssystem wird der Datenschutz als Grundrecht des Menschen verstanden, welches im Datenschutzgesetz geregelt und zudem in der Verfassung verankert ist. Das Recht auf Datenschutz greift nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei Unternehmen (vgl. Jungwirth 2005).

Mit der Entwicklung der Digitaltechnik wird das Thema des Datenschutzes immer wesentlicher. Durch Mobiltelefone, Videoüberwachung, Internet etc. entstanden neue Zugänge der Datenerfassung – demgegenüber stehen große Teile der Bevölkerung, denen diese Tatsache gleichgültig ist.

Um Datenschutz auch international zu gewährleisten, wurde vom Europarat mit der Europäischen Datenschutzkonvention ein Abkommen dazu verabschiedet. Dies geschah bereits 1981 und gilt bis heute. Neben den 46 Staaten (Stand 2013), von denen das Abkommen ratifiziert wurde, steht sie weltweit offen. (vgl. wikipedia 2017)

Wann gilt der Datenschutz?
Dabei wird zwischen drei Geltungsbereichen unterschieden: die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung. Unter der Erhebung wird das Beschaffen von personenbezogenen Daten verstanden. Die Verarbeitung umfasst sowohl das Speichern und Verändern als auch das Übermitteln, Sperren sowie Löschen von Daten. In den Geltungsbereich der Nutzung fällt jegliches Verwenden der Daten, wobei die Verarbeitung ausgeschlossen wird. (vgl. wikipedia 2017)

Wer kontrolliert den Datenschutz?
In Österreich obliegt die Datenschutzkontrolle der sogenannten Datenschutzbehörde. Tritt eine Verletzung des Datenschutzes auf, kann sich jedermann an diese Behörde wenden. (vgl. Bundeskanzleramt 2000)

Verfasst von: Simone Forstenlehner

Quelle: Wikipedia
Vgl. Bundeskanzleramt RIS: Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Datenschutzgesetz 2000. In: URL: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597 (dl 29.11.17; 15:09).
Vgl. Jungwirth, B. (Hrsg.): Datenschutz. In: URL: https://www.saferinternet.at/datenschutz/ (dl 29.11.17; 14:51).
Vgl. Wikipedia Foundation: Datenschutz: In: URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz (dl 29.11.17; 15:04).

Weiterführende Links:
https://www.dsb.gv.at// (dl 29.11.17; 14:52)
http://www.saferinternet.at/ (dl 29.11.17; 14:54)

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