Was muss beachtet werden, wenn persönliche Fotos im Internet / aus dem Internet veröffentlicht werden sollen / verwendet werden sollen?

Es muss einiges beachtet werden, wenn man Fotos im Internet veröffentlichen möchte, oder Fotos aus dem Internet weiterverwenden will – vor allem wenn darauf Personen im privaten Rahmen abgebildet sind:

  1. Bei der Gestaltung einer Website / eines Blogs beachten:
    Dass Urheberrechte Dritter an Fotos, Videos, Musik, Texten, Computerprogrammen oder auch Landkarten (Anfahrtsplan) nicht verletzt werden. Ohne Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers dürfen solche Inhalte nicht auf die Website / den Blog geladen werden.
  2. Fotos von anderen Personen weiterverwenden:
    Fremde Fotos sollte man auf keinen Fall einfach verwenden. Fotos stehen auch dann unter Urheberrechtsschutz, wenn sie nur ganz primitiv sind. Bei Grafiken und Texten kommt es darauf an, ob sie Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen, d.h. eine sogenannte eigentümliche geistige Schöpfung darstellen.
  3. Darf man fremde Personen ohne Rücksprache fotografieren und die Bilder veröffentlichen?
    Nach § 78 UrhG dürfen Bildnisse von Personen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch „berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden“. Insbesondere soll damit jedermann gegen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, insbesondere in Form von Bloßstellung, Entwürdigung, Herabsetzung. Personenfotos dürfen vor allem nicht in einen negativen Zusammenhang gebracht werden; dabei kann es auch auf den Text im Zusammenhang mit dem Bild ankommen.
  4. Wenn ich Fotos die Schüler bzw. Schülerinnen zeigen veröffentlichen möchte, wer muss die Zustimmung dafür geben?
    Manche Motive bedürfen keiner extra Zustimmung, beispielsweise wenn ein Gebäude fotografiert wurde, und dabei auch Personen zu erkennen sind. Aber umso privater das Foto ist, umso eher muss (oder in manchen Fällen auch: sollte)  die abgebildete Person persönlich zustimmen. Also auch bei Volksschulkindern muss man die Genehmigung jedes einzelnen Kindes einholen, wenn z.B. Fotos einer Schulfeier veröffentlicht werden sollen. Dazu kommt, dass bei Minderjährigen noch zusätzlich die Erziehungsberechtigten ihr Einverständis geben sollten.

Verwendete Quelle:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm

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Eigene Meinung:

  • Bilder auf denen Menschen (insbesondere Minderjährige) der Hauptbildinhalt sind, sollten niemals einfach ohne Genehmigung ins Internet gestellt werden.
  • Immer zuvor mit den abgebildeten Personen und ggf. auch mit den Eltern abklären. Am Besten schriftliche Einverständiserklärungen einholen und auch über Details sprechen (möchten die Eltern es z.B. allgemein erlauben, dass Fotos von ihren Kindern im Internet veröffentlicht werden, oder möchten sie bestimmte Fotos davon ausnehmen – z.B. Fotos die Kinder in Badesachen zeigen).
  • Fotos von anderen Personen nur verwenden, wenn diese es ausdrücklich erlaubt haben.

Begründung:

  • Diese Vorgangsweise ist vor allem wichtig, um gesetzeskonform zu handeln und im Nachhinein nicht für das veröffentlichen der Fotos belangt werden zu können.
  • Außerdem ist es wichtig, um zu verhindern, dass Personen bloßgestellt werden bzw. um zu verhindern, dass ein Urheberrecht verletzt wird.
  • Und es sinnvoll für ein besseres Auskommen mit den beteiligten Personen bzw. deren Eltern, diese vor einer Veröffentlichung um Erlaubnis zu fragen.

 

Autoren: Bernhard Mandl, Verena Schmirl

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